Schweizer Grenzwerte NISV – Standard der baubiologischen Messtechnik SBM
Für Ihren Schutz:
a) Grenzwerte – NISV
Die Schweiz hat im Vergleich zu ihren Nachbarländern einen besseren Vorsorgestandard, die NISV. Die NISV dient dazu, Sie vor Elektrosmog (gesundheitliche Belastungen) zu schützen.
Details zur NISV (SR 814.710) – Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
Um die Bevölkerung vor Elektrosmog zu schützen, hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen. Diese Verordnung ist seit dem 1. Februar 2000 in Kraft und begrenzt die nichtionisierende Strahlung, die von ortsfesten Anlagen ausgeht (z.B. Hochspannungsleitungen, Mobilfunk- oder Rundfunksender).
b) Vorsorgewerte SBM2015
Für den ganzheitlichen, gesundheitlichen Schutz dient weiterführend der SBM2015 – Standard der Baubiologischen Messtechnik – als Grundlage.
Dass Menschen unterschiedlich auf akute Belastungen wie E-Smog, Schadstoffe in der Luft, etc. reagieren, hat vielerlei Gründe. Für uns Messtechniker ist das Vorsorgeprinzip massgeblich, deshalb ziehen wir zur Beurteilung der Messergebnisse auch den SBM heran.
Er bietet auch empfindlichen Menschen oder Kindern die Möglichkeit, gesund leben zu können.
Für uns stehen Sie als Nutzer der Gebäude, Ihre Gesundheit und Ihr persönliches Wohlbefinden an erster Stelle!